Was ist die ZFU überhaupt?
Die „Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht“ (ZFU) ist keine klassische Behörde, sondern eine institutionalisierte Prüfstelle, die staatliche Aufgaben übernimmt. Grundlage ihrer Arbeit ist das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG).
Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Qualität von Fernunterrichts-Angeboten bundesweit zu sichern. Anbieter, die Lehrgänge über Distanz (z. B. Online-Coachings) anbieten, müssen prüfen lassen, ob ihr Kurs unter das FernUSG fällt – und wenn ja, eine Zulassung beantragen.
Folgen einer fehlenden ZFU-Zulassung
Wenn ein Anbieter Coaching-Verträge schließt, ohne die erforderliche ZFU-Zulassung, drohen gleich mehrere rechtliche Konsequenzen:
- Der Anbieter begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem erheblichen Bußgeld geahndet werden kann.
- Der Coaching-Vertrag ist nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig – das heißt: rechtlich unwirksam.
- Kunden können ihre Zahlungen zurückfordern oder sich vom Vertrag lösen.
Damit wird deutlich, dass die Frage der ZFU-Zulassung beim Coaching nicht nur eine Formalität ist, sondern handfeste Auswirkungen für beide Vertragsparteien hat.
Warum verzichten Anbieter auf eine Zertifizierung?
In der Coaching-Branche herrscht ein ganz anderes Bild als im klassischen Weiterbildungsbereich: Viele Anbieter ersparen sich die Zertifizierung bewusst. Gründe dafür sind unter anderem:
- Die Kosten sind erheblich und liegen mindestens beim 1,5‑fachen der Kursgebühren.
- Der Prüfungsprozess kann sich über Monate hinziehen.
- Manche Anbieter möchten nur kurzfristig Gewinne erzielen und kein langfristig seriöses Business betreiben.
Für Sie als Kunde ist das ein wichtiges Warnsignal: Seriöse Anbieter stellen ihre ZFU-Zulassung transparent dar, gerne auch als Qualitätsmerkmal auf ihrer Webseite.
So können Sie die ZFU-Zulassung prüfen
Ist ein Anbieter tatsächlich zertifiziert, wird er dies offen kommunizieren. Fehlt dieser Hinweis, können Sie selbst aktiv werden. Über die offizielle Lehrgangssuche der ZFU lässt sich ganz einfach nachprüfen, ob der Anbieter mit dem angebotenen Kurs gelistet ist.
Dabei sollten Sie beachten:
- Die Zulassung erfolgt kursbezogen – jeder Kurs müsste einzeln zertifiziert sein.
- Verändert sich der Kurs erheblich, muss er erneut der ZFU zur Prüfung vorgelegt werden.
Welche Bedeutung hat das für Ihren Coaching-Vertrag?
Wenn Sie einen Coaching-Vertrag geschlossen haben und feststellen, dass der Anbieter keine ZFU-Zulassung vorweisen kann, eröffnen sich für Sie wichtige rechtliche Möglichkeiten. Der Vertrag ist in der Regel unwirksam und Sie können Ihr Geld zurückverlangen. Genau an diesem Punkt greift häufig die Frage: Wann gilt das FernUSG beim Coaching-Vertrag?
Darüber hinaus sollten Sie prüfen, ob Ihr Anbieter Leistungen verändert oder gestrichen hat – beispielsweise den Zugang zu Videoaufzeichnungen. Auch daraus können sich Rechte wie Kündigung oder Rückforderung Ihrer Zahlungen ergeben.
Fazit: ZFU-Zulassung ist mehr als eine Formalität
Die ZFU-Zulassung ist ein zentrales Signal dafür, ob ein Coaching-Angebot seriös ist. Sie schützt Kunden vor unprofessionellen oder unausgereiften Kursen und stärkt Ihre rechtliche Position, wenn der Vertrag nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Sollten Sie bereits einen Coaching-Vertrag abgeschlossen haben, lohnt sich eine rechtliche Prüfung der Wirksamkeit.
Mit unserem kostenfreien Widerrufs-Check können Sie schnell und unkompliziert herausfinden, ob Ihr Vertrag angreifbar ist – und welche Schritte für Sie sinnvoll sind.
