Basule LLC: Was Betroffene über die Vertragsstruktur berichten
Die Basule LLC tritt in Vertragsunterlagen als Anbieterin von Coaching-, Marketing- und Vertriebsleistungen auf. In uns vorliegenden Dokumenten wird als Adresse unter anderem „30 N Gould St, Sheridan, Wyoming“ genannt. Bei einem weiteren Angebot, das unter der Bezeichnung „Lebensmodell“ beworben wird, erscheint im Impressum nach vorliegenden Informationen die Future Levels LLC. Für Kunden kann dadurch unklar sein, mit welchem Unternehmen sie konkret einen Vertrag schließen und wer ihr tatsächlicher Ansprechpartner ist.
Nach Schilderungen von Betroffenen beginnt der Kontakt häufig über Social Media, Telefonate oder Messenger-Dienste. Beworben wird die Aussicht, ein zweites Standbein aufzubauen, im Vertrieb tätig zu werden oder finanzielle Freiheit zu erreichen. Zunächst kann ein niedrigerer Einstieg in Form eines Coaching-Angebots erfolgen.
Anschließend wird teilweise ein weiterer Vertrag als Vertriebspartner oder Lizenznehmer angeboten.
Hohe Lizenzgebühren und Darlehensfinanzierung
Besonders kritisch sollten Sie werden, wenn Ihnen eine hochpreisige Marketing-Lizenz angeboten wird. In einer uns vorliegenden Marketing-Lizenz-Vereinbarung ist beispielsweise ein einmaliges Entgelt von 70.000 Euro vorgesehen. Der Vertrag enthält zugleich Aussagen, wonach der Einstieg ohne eigene private Mittel möglich sei und eine Vorfinanzierung über spätere Gewinne getilgt werden könne.
Entscheidend ist jedoch nicht allein, was im Verkaufsgespräch gesagt wurde. Maßgeblich ist vor allem der unterschriebene Vertrag, der vermittelte Darlehensvertrag und die tatsächliche Gestaltung der Zahlungswege. Häufig berichten Betroffene, dass nach der Unterschrift plötzlich eine Finanzierung organisiert werden soll. Das Darlehen wird dann unter Umständen über Finanzvermittler bei einer Bank beantragt, während der Betrag zeitnah an den Anbieter oder auf ein ausländisches Konto fließen soll.
Wer einen Kreditvertrag unterschreibt, geht regelmäßig eine eigenständige Zahlungsverpflichtung gegenüber der finanzierenden Bank ein. Die Aussage, die Raten würden später automatisch aus Provisionen oder Gewinnen bezahlt, schützt nicht davor, dass die Bank bei ausbleibenden Einnahmen die Zahlung verlangt.
Diese Punkte sollten Sie bei Ihrem Coaching-Vertrag prüfen lassen
Eine pauschale Bewertung jeden Falles ist nicht möglich. Die Vertragsunterlagen und der Ablauf der Anbahnung können aber rechtlich sehr relevant sein. Prüfen lassen sollten Sie insbesondere:
- Wurde der Vertrag online, am Telefon oder über WhatsApp angebahnt?
- Haben Sie ordnungsgemäße Widerrufsinformationen erhalten?
- Wurde Ihnen eine Finanzierung als risikolos oder selbsttragend dargestellt?
- Weichen Aussagen im Verkaufsgespräch vom schriftlichen Vertrag ab?
- Haben Sie als Verbraucher oder bereits als Unternehmer gehandelt?
- Besteht ein Zusammenhang zwischen Coaching-Vertrag, Lizenzvertrag und Darlehen?
- Wurde eine konkrete Umsatz-, Job- oder Verdienstgarantie versprochen?
Bei Online-Coachings kann außerdem das Fernunterrichtsschutzgesetz eine wichtige Rolle spielen. Werden Lerninhalte vermittelt, ein räumlich getrennter Unterricht angeboten und der Lernerfolg überwacht, können besondere gesetzliche Anforderungen gelten. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag: Was ist das FernUSG und warum betrifft es Online-Coachings?
Widerruf, Anfechtung oder Rückabwicklung: Welche Möglichkeiten gibt es?
Ob Sie sich von einem Coaching-Vertrag mit der Basule LLC lösen können, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Ein Widerruf kann insbesondere bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verbraucherverträgen in Betracht kommen. Aber auch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, eine fehlende Unternehmereigenschaft oder Besonderheiten bei verbundenen Finanzierungen können entscheidend sein.
Ob Widerruf, Anfechtung oder Rückabwicklung in Ihrem konkreten Fall trägt, können Sie mit einer anwaltlichen Prüfung Ihres Coachingvertrags klären.
Wurden im Beratungsgespräch Aussagen gemacht, die sich später als unzutreffend oder irreführend herausstellen, kann auch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung zu prüfen sein. Daneben kann es auf die Wirksamkeit einzelner Klauseln, die Werthaltigkeit der versprochenen Leistungen und den tatsächlichen Vertragszweck ankommen.
Enthält das Modell starke Anreize, vor allem weitere Teilnehmer oder Käufer zu gewinnen, statt eine wirtschaftlich nachvollziehbare Leistung zu vermarkten, sollte auch die Frage einer möglichen Unwirksamkeit sorgfältig geprüft werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: Schneeballsystem im Coaching: Wann Ihr Coaching-Vertrag nichtig sein kann.
Was Sie jetzt tun sollten
Handeln Sie zügig, besonders wenn eine Auszahlung oder Überweisung noch bevorsteht. Unterschreiben Sie keine weiteren Unterlagen und lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Sichern Sie sämtliche Beweise: Verträge, E-Mails, WhatsApp-Nachrichten, Gesprächsnotizen, Werbeanzeigen, Zahlungsbelege sowie Unterlagen zur Finanzierung.
Wenn bereits Geld geflossen ist, kann es wichtig sein, Ansprüche zeitnah geltend zu machen und die Finanzierung gesondert rechtlich prüfen zu lassen. Überweisen Sie nicht vorschnell weitere Beträge ins Ausland, nur weil Ihnen dies im Rahmen eines Geschäftsmodells empfohlen wird.
Sie können Ihren Fall über unseren kostenfreien Widerrufs-Check für Coaching-Verträge prüfen lassen. Eine frühe rechtliche Einschätzung hilft dabei, Fristen zu wahren und die nächsten Schritte gegenüber Anbieter, Finanzierer oder Zahlungsdienstleister sinnvoll vorzubereiten.
