Coaching-Vertrag-Widerruf: Das sollten Sie wissen

Kategorie: Coaching-Vertrag widerrufen

Wenn Sie einen Coaching-Vertrag abgeschlossen haben, stellt sich oft die Frage: Wie lange kann ich widerrufen und wann beginnt die Widerrufsfrist? In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Fristen beim Widerruf eines Online-Coaching-Vertrags gelten, wie Gerichte dazu urteilen und in welchen Konstellationen auch Unternehmer ein Widerrufsrecht haben können.

Coaching-Vertrag Widerruf: Fristen und Chancen

Grundlagen: Wie lange ist die Widerrufsfrist?

Als Verbraucher haben Sie beim Abschluss eines Coaching-Vertrags im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Die Frist beträgt regulär zwei Wochen. Wichtig ist: Die Frist beginnt erst, wenn Sie rechtlich korrekt über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Das heißt, Sie müssen eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben.

Viele Anbieter versäumen genau dies. Oft wird die Belehrung in den AGB versteckt oder es werden mehrere, unklare Versionen bereitgestellt. Manchmal wird auch überhaupt keine Belehrung erteilt, weil Verträge vermeintlich nur mit Unternehmern geschlossen werden. In solchen Fällen beginnt die Frist gar nicht erst zu laufen. Erfolgt die Belehrung nachträglich, beginnt die Zwei-Wochen-Frist erst dann. Kommt es niemals zur Belehrung, verlängert sich die Widerrufsfrist auf maximal ein Jahr und 14 Tage.

Wann beginnt die Widerrufsfrist bei einem Online-Coaching-Vertrag?

Die Frage nach dem Beginn der Widerrufsfrist eines Online-Coaching-Vertrags ist entscheidend. Typische Fehler der Anbieter führen dazu, dass der Lauf der Frist sich verschiebt oder gar nicht eintritt. Typische Probleme sind:

  • Widerrufsbelehrung nur versteckt in den AGB
  • Mehrere Belehrungen gleichzeitig, sodass unklar ist, welche gilt
  • Keine separaten Informationen mit Muster-Widerrufsformular

In all diesen Fällen haben Sie als Verbraucher sehr oft auch noch nach Monaten ein Widerrufsrecht.

Coaching-Vertrag Widerruf möglich?

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Sind Sie Verbraucher oder Unternehmer?

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage, ob Sie den Coaching-Vertrag als Verbraucher oder Unternehmer geschlossen haben. Einige Anbieter versuchen, ihre Kunden zwangsweise zu „Unternehmern“ zu erklären, etwa durch Klauseln oder Checkboxen im Vertrag. So einfach funktioniert das jedoch nicht.

Maßgeblich ist immer der Zweck des Vertrags. Wenn Sie z. B. ein Coaching abgeschlossen haben, um Ihre privaten Fähigkeiten oder Ihr Vermögen weiterzuentwickeln (z. B. beim Trading oder bei Investments), handeln Sie in der Regel als Verbraucher. Unternehmer sind Sie nur dann, wenn Sie schon ein Geschäft betreiben oder das Coaching eindeutig auf unternehmerische Tätigkeiten gerichtet ist.

Lesen Sie dazu auch: Gilt das FernUSG auch für Unternehmer?

Das Fernunterrichtsschutzgesetz als zusätzlicher Schutz

Gerade bei Online-Coachings ist häufig das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) einschlägig. Dieses Gesetz sieht ein Widerrufsrecht vor ist und nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH auch auf Unternehmer anwendbar, sofern es sich tatsächlich um Fernunterricht handelt. Damit kann das Widerrufsrecht in weit mehr Fällen greifen, als Anbieter es wahrhaben wollen.

Prüfen Sie Ihre individuellen Chancen

Die Frage, welche Frist beim Coaching-Vertrag-Widerruf für Sie gilt, hängt stark vom Einzelfall ab. Entscheidend ist:

  • Haben Sie eine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten?
  • Handeln Sie im konkreten Vertrag als Verbraucher oder Unternehmer?
  • Greift zusätzlich das FernUSG ein?

Da es sich um ein juristisch komplexes Thema handelt, ist es sinnvoll, eine individuelle Prüfung vorzunehmen. Nutzen Sie dafür z. B. unseren kostenfreien Widerrufs-Check.

Fazit

Die Frist für den Coaching-Vertrag-Widerruf beträgt grundsätzlich zwei Wochen. In der Praxis beginnt diese Frist allerdings häufig nicht zu laufen, sodass Sie auch weit später noch widerrufen können. Ob Sie Verbraucher oder Unternehmer sind, ist keine Frage der Vertragsklauseln, sondern hängt vom tatsächlichen Vertragszweck ab. Zusätzlich können über das FernUSG auch Unternehmer geschützt sein. Lassen Sie Ihren Vertrag daher unbedingt prüfen, um keine Chancen ungenutzt zu lassen.

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