Jürgen Höller: Geld zurück? Urteil stärkt Ihre Chancen auf Rückzahlung!

Kategorie: Urteile

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Koblenz zeigt: Bei Coaching-Verträgen der Jürgen Höller Academy kann ein Anspruch auf Rückzahlung bestehen. Entscheidend ist, ob es sich rechtlich um Fernunterricht handelt – dann kann der Vertrag ohne Zulassung nichtig sein. Für Sie bedeutet das: Geld zurück ist oft möglich, selbst bei älteren Verträgen.

Gerichtsurteil zu Höller-Coachings mit Geld und Vertrag

Worum geht es bei den Coaching-Angeboten von Jürgen Höller?

Viele Teilnehmer berichten von hochpreisigen Coaching-Verträgen, häufig im fünfstelligen Bereich. Programme wie der „Eventus Club“ oder vergleichbare Angebote versprechen unternehmerischen und persönlichen Erfolg – verbunden mit umfangreichen Lerninhalten, Videos und Zusatzleistungen.

Wenn Sie sich fragen, ob Sie Ihr Geld zurückfordern können, kommt es rechtlich vor allem auf eine zentrale Frage an: Handelt es sich bei Ihrem Coaching-Vertrag tatsächlich um Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG)?

Das Urteil des LG Koblenz: Rückzahlung von über 63.000 €

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Teilnehmer der Jürgen Höller Academy Anspruch auf Rückzahlung in Höhe von 63.125,96 € hat. Zusätzlich wurden auch vorgerichtliche Anwaltskosten zugesprochen.

Die Begründung ist juristisch klar, aber für Sie entscheidend:

  • Die gebuchten Programme wurden als Fernunterricht eingestuft
  • Eine erforderliche Zulassung nach dem FernUSG lag unstreitig nicht vor
  • Der Coaching-Vertrag ist damit nichtig

Ergebnis: Bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

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Warum viele Coaching-Verträge als Fernunterricht gelten

Das Gericht hat sich intensiv mit der Struktur der Programme beschäftigt. Dabei wurde deutlich, dass typische Elemente solcher Angebote häufig die Kriterien des Fernunterrichts erfüllen:

  • Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten (z. B. Unternehmertum, Vertrieb)
  • Schwerpunkt auf Video-Inhalten und Online-Materialien
  • Zeitlich flexibler Zugriff auf Inhalte (asynchron)
  • Aufgaben, Feedback und teilweise sogar „Diplome“

Besonders wichtig: Auch wenn es Live-Events oder Vor-Ort-Veranstaltungen gibt, kommt es auf den Schwerpunkt an. Liegt dieser bei aufgezeichneten Inhalten, spricht viel für Fernunterricht.

Wenn Sie tiefer verstehen möchten, warum das rechtlich relevant ist, lesen Sie hier weiter: Was ist das FernUSG und warum betrifft es Online-Coachings?

Keine Zulassung = Vertrag unwirksam

Das FernUSG schützt Teilnehmer davor, sich auf ungeprüfte Bildungsangebote einzulassen. Anbieter benötigen eine staatliche Zulassung.

Liegt diese nicht vor, hat das klare Konsequenzen:

  • Der Coaching-Vertrag ist rechtlich nichtig
  • Bereits gezahlte Beträge können zurückgefordert werden
  • Offene Forderungen des Anbieters bestehen nicht

Genau das hat das Landgericht Koblenz im konkreten Fall bestätigt.

Und was ist mit älteren Verträgen?

Ein besonders wichtiger Punkt aus dem Urteil: Die Verjährung beginnt nicht automatisch mit Vertragsschluss.

Das Gericht stellt klar:

  • Sie müssen als Kunde die Rechtslage nicht kennen
  • Sie sind nicht verpflichtet, Rechtsprechung zu verfolgen
  • Die Frist beginnt erst, wenn Sie von Ihrem Anspruch erfahren

Das bedeutet für Sie: Auch Verträge aus den Jahren 2020, 2021 oder 2022 können noch heute angreifbar sein.

Mehr dazu finden Sie hier: Verjährung bei Coaching-Rückforderungen – warum Sie jetzt handeln sollten

Typische Konstellationen aus der Praxis

Aus anwaltlicher Sicht zeigen sich immer wieder ähnliche Muster:

  • Einstieg über ein günstigeres Seminar
  • anschließende Buchung hochpreisiger Programme
  • umfangreiche Videoinhalte und Online-Betreuung
  • zusätzliche Upsells innerhalb der Programme

Viele Mandanten berichten, dass sie sich im Nachhinein unsicher sind, ob der Vertragsabschluss wirklich wohlüberlegt war – insbesondere bei sehr hohen Investitionen.

Was Sie jetzt konkret tun können

Wenn Sie einen Coaching-Vertrag bei der Jürgen Höller Academy abgeschlossen haben, sollten Sie Ihre Situation rechtlich prüfen lassen. Oft bestehen deutlich bessere Chancen als zunächst angenommen.

Eine erste Einschätzung erhalten Sie hier: Kostenfreier Widerrufs-Check für Ihren Coaching-Vertrag

Fazit: Geld zurück ist keine Ausnahme

Das Urteil des Landgerichts Koblenz ist ein starkes Signal: Teilnehmer können ihr Geld zurückfordern, wenn zentrale rechtliche Voraussetzungen nicht eingehalten wurden.

Gerade bei hochpreisigen Coaching-Verträgen lohnt sich eine Prüfung fast immer. Entscheidend ist nicht, was versprochen wurde – sondern wie das Angebot rechtlich einzuordnen ist.

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