Ist ein Coaching-Vertrag per Instagram-DM überhaupt wirksam?
Viele Interessenten gehen davon aus, dass ein Vertrag nur dann gilt, wenn sie ein Dokument unterschrieben oder einen Bestellbutton auf einer Verkaufsplattform geklickt haben. Das ist so pauschal nicht richtig. Ein Coaching-Vertrag ist grundsätzlich formfrei möglich. Er kann schriftlich, mündlich im Verkaufsgespräch, per E-Mail oder auch per Instagram-DM geschlossen werden.
In der Praxis ist ein vollständiger Vertragsschluss ausschließlich über Instagram- oder TikTok-DMs allerdings eher die Ausnahme. Häufig dienen soziale Medien lediglich der ersten Kontaktaufnahme, während der eigentliche Vertrag erst später in einem Verkaufsgespräch, über eine Buchungsplattform oder anhand eines gesonderten Vertrags geschlossen wird.
Für einen wirksamen Vertragsschluss braucht es jedoch zwei übereinstimmende Willenserklärungen: ein Angebot und dessen Annahme. Außerdem müssen die wesentlichen Punkte der Vereinbarung erkennbar sein. Juristisch spricht man dabei von den essentialia negotii.
Bei einem Coaching-Vertrag sollten zumindest diese Fragen beantwortet sein:
- Welche konkrete Leistung erbringt der Coach?
- Wie lange dauert das Coaching und in welchem Umfang findet es statt?
- Was kostet das Angebot?
- Wann und wie ist der Preis zu zahlen?
- Welche weiteren Bedingungen, etwa Termine oder Zugänge zu einer Plattform, gelten?
Dabei muss die Leistung nicht zwingend bis ins letzte Detail unmittelbar in der DM beschrieben sein. Sie muss aber zumindest so bestimmbar sein, dass nachvollzogen werden kann, welche Leistungen der Coach aufgrund der Vereinbarung schuldet. Vereinfacht gesagt sollte auch für einen außenstehenden Dritten erkennbar sein, worauf sich Coach und Kunde konkret geeinigt haben.
Fehlen diese Informationen, ist es oft schwierig, aus einem Chatverlauf einen verbindlichen Coaching-Vertrag herzuleiten.
Ein „Ja“ in der DM reicht häufig nicht aus
Ein typischer Verlauf sieht etwa so aus: Der Coach nennt den Namen eines Programms, schreibt einen Preis in die Nachricht und der Interessent antwortet mit „Ja“, „Klingt gut“ oder einem Emoji. Allein daraus folgt nicht zwangsläufig ein wirksamer Vertrag.
Wenn völlig offenbleibt, welche Leistungen geschuldet sind, wie viele Calls stattfinden, welche Inhalte vermittelt werden oder zu welchen Bedingungen gezahlt werden soll, kann die Vereinbarung zu unbestimmt sein. Ein Programmname und eine beiläufig genannte Summe reichen nicht in jedem Fall aus.
Anders kann es aussehen, wenn der Coach in der Instagram-DM ein konkret beschriebenes Angebot unterbreitet. Steht dort beispielsweise nachvollziehbar, welche Module, Termine, Betreuung und Laufzeit enthalten sind, welche Vergütung geschuldet ist und der Kunde diesem Angebot eindeutig zustimmt, kann ein Vertrag auch ohne Unterschrift zustande kommen.
Warum Instagram-DMs oft nur der erste Kontakt sind
In der Praxis beginnt die Kommunikation häufig über Instagram oder TikTok. Danach folgt aber meist ein Verkaufsgespräch, ein Link zu Digistore, CopeCart oder einer anderen Plattform, ein PDF-Angebot oder eine E-Mail mit weiteren Unterlagen. Der eigentliche Vertragsschluss erfolgt dann oft erst in diesem nachgelagerten Prozess.
Auch ein mündlicher Vertragsschluss in einem anschließenden Video-Call ist grundsätzlich möglich. Solche Verkaufsgespräche werden in der Praxis teilweise aufgezeichnet. Ebenso kann der Anbieter nach dem Erstkontakt per Social Media ein schriftliches Angebot oder einen Vertrag als PDF übersenden.
Deshalb sollten Sie nicht nur einzelne DMs betrachten. Prüfen Sie den gesamten Ablauf:
- Gab es einen Video- oder Telefoncall?
- Wurde Ihnen später ein Vertrag, eine Rechnung oder eine Bestellbestätigung übersandt?
- Haben Sie AGB und Widerrufsbelehrung erhalten?
- Wurde ein Zahlungsanbieter eingeschaltet?
- Wurde im Chat auf einen späteren Bestellprozess verwiesen?
Diese Umstände können dafür sprechen, dass die Instagram-DM gerade noch keine abschließende vertragliche Einigung darstellen sollte.
Besondere Vorsicht bei Druck und schnellen Zusagen
Seriöse Anbieter geben Ihnen Zeit, das Angebot zu prüfen. Sie erklären transparent, welche Leistungen Sie erhalten, was diese kosten und unter welchen Bedingungen Sie buchen. Zu einem transparenten Verkaufsprozess gehört außerdem, dass Sie vor Ihrer Entscheidung erkennen können, welches konkrete Leistungsangebot Sie erhalten, welche Kosten entstehen und welche AGB und Widerrufsbedingungen gelten. Das kann beispielsweise über einen schriftlichen Vertrag, ein PDF-Angebot oder einen seriösen Buchungsprozess erfolgen.
Wer dagegen über Instagram-DMs unmittelbaren Druck aufbaut, nur für wenige Minuten einen angeblichen Sonderpreis anbietet oder eine sofortige Zusage verlangt, sollte kritisch hinterfragt werden.
Auch eine Nachricht wie „Schicken Sie eine Rakete, dann sind Sie dabei“ ist keine gute Grundlage für eine kostspielige Entscheidung. Ob ein Emoji, ein kurzes „Okay“ oder eine ähnliche Antwort rechtlich als Annahme zu verstehen ist, hängt immer vom Kontext ab. Im Streitfall muss der gesamte Nachrichtenverlauf ausgelegt werden.
Ob tatsächlich Angebot und Annahme vorliegen, lässt sich deshalb nicht für jeden Fall allein anhand des Gesetzestextes beantworten. Entscheidend ist, wie die jeweiligen Nachrichten und Erklärungen im konkreten Zusammenhang auszulegen sind. Im Streitfall kann letztlich ein Gericht darüber entscheiden, ob bereits ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen ist.
Auch bei wirksamem Vertrag kann ein Widerruf möglich sein
Selbst wenn ein Coaching-Vertrag per Instagram-DM wirksam zustande gekommen sein sollte, ist damit noch nicht gesagt, dass Sie dauerhaft daran gebunden sind. Bei Verträgen im Fernabsatz kann ein Widerrufsrecht bestehen. Das gilt insbesondere, wenn der Vertrag ausschließlich über Nachrichten, Telefonate, E-Mails oder andere Fernkommunikationsmittel angebahnt und abgeschlossen wurde.
Wurden Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt, kann sich die Widerrufsfrist unter Umständen erheblich verlängern. Bei Online-Coachings kommen darüber hinaus weitere rechtliche Fragen in Betracht, etwa zur Anwendbarkeit des Fernunterrichtsschutzgesetzes. Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag: Was ist das FernUSG und warum betrifft es Online-Coachings?
Fazit: Einzelfall prüfen, Chatverlauf sichern
Ein Coaching-Vertrag über Instagram-DMs ist rechtlich möglich, aber keineswegs automatisch wirksam. Ein solcher unmittelbarer Vertragsschluss über Social Media ist in der Praxis eher die Ausnahme, rechtlich aber grundsätzlich möglich. Je unklarer Leistungen, Preis, Laufzeit und Zahlungsmodalitäten beschrieben sind, desto eher bestehen Zweifel an einem verbindlichen Vertragsschluss. Entscheidend sind immer die konkreten Nachrichten und der weitere Ablauf.
Sichern Sie den vollständigen Chatverlauf, Screenshots von Angeboten, Zahlungsaufforderungen, Rechnungen und E-Mails. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich wirksam verpflichtet haben oder ob ein Widerruf möglich ist, können Sie den Fall über unseren kostenfreien Widerrufs-Check für Coaching-Verträge prüfen lassen.
