Dauer einer Klage gegen Coaching-Anbieter: Wie lange dauert das Verfahren?

Kategorie: Rechtliches Allgemein

Die Dauer einer Klage gegen einen Coaching-Anbieter lässt sich nicht auf den Tag genau vorhersagen. Bei einem Verfahren vor dem Amtsgericht sollten Sie häufig mit sechs bis zwölf Monaten rechnen, vor dem Landgericht eher mit ein bis eineinhalb Jahren. Kommt es zur Zwangsvollstreckung, kann es länger dauern. Ein schneller Abschluss ist aber möglich, wenn der Anbieter nicht reagiert oder eine Einigung zustande kommt.

Richterhammer, Sanduhr und Waage zum Gerichtsverfahren gegen Coaching-Anbieter

Wovon hängt die Dauer einer Klage gegen Coaching-Anbieter ab?

Wer einen Coaching-Vertrag widerrufen, Zahlungen zurückfordern oder weitere Forderungen des Anbieters abwehren möchte, stellt verständlicherweise oft zuerst eine Frage: Wie lange dauert eine Klage gegen den Coaching-Anbieter?

Die ehrliche Antwort lautet: Es kommt darauf an. Nicht jedes Verfahren nimmt denselben Verlauf. Maßgeblich sind insbesondere das zuständige Gericht, dessen Arbeitsbelastung, die Reaktion des Coaching-Anbieters und die Frage, ob umfangreich über den Sachverhalt gestritten wird.

Eine pauschale Garantie zur Verfahrensdauer wäre daher unseriös. Es gibt jedoch realistische Zeiträume, an denen Sie sich orientieren können.

Amtsgericht oder Landgericht: Das beeinflusst die Verfahrensdauer

Ein wesentlicher Faktor ist die gerichtliche Zuständigkeit. Sie richtet sich in der Regel nach dem Streitwert. Bei Streitwerten bis 10.000 Euro ist grundsätzlich das Amtsgericht zuständig. Ab 10.000,01 Euro fällt die Sache regelmäßig in die Zuständigkeit des Landgerichts.

Der Streitwert entspricht bei Streitigkeiten rund um einen Coaching-Vertrag häufig dem vereinbarten Gesamtpreis des Coachings. Das kann auch dann gelten, wenn Sie bislang nur Raten gezahlt haben oder der Anbieter noch Restzahlungen verlangt.

  • Amtsgericht: häufig etwa sechs bis zwölf Monate
  • Landgericht: häufig etwa ein bis eineinhalb Jahre
  • mit Vollstreckung: im ungünstigen Fall bis zu zwei Jahre oder länger

Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang. Vor dem Amtsgericht dürfen Sie sich zwar grundsätzlich selbst vertreten, bei rechtlich und wirtschaftlich relevanten Coaching-Fällen ist das jedoch meist nicht empfehlenswert.

Warum manche Gerichte deutlich schneller arbeiten als andere

Die Dauer hängt nicht allein vom Gesetz ab, sondern auch von der praktischen Organisation des Gerichts. Manche Gerichte arbeiten weitgehend digital und können Schriftsätze zügig bearbeiten. Andere Gerichte führen noch umfangreiche Papierakten oder arbeiten mit einer Mischform aus digitaler und papiergebundener Akte. Das kostet Zeit.

Gerade diese sogenannte Hybridakte kann Verfahren in der Praxis ausbremsen: Schriftsätze werden zwar digital eingereicht und teilweise digital geführt, parallel besteht jedoch weiterhin eine Papierakte, für die Unterlagen ausgedruckt werden müssen.

Hinzu kommen Unterschiede bei der Personalausstattung, der Zahl anhängiger Verfahren und der Terminlage. Dabei können sowohl zwischen den einzelnen Bundesländern als auch zwischen verschiedenen Gerichten innerhalb eines Bundeslandes erhebliche Unterschiede bestehen. Es kann daher vorkommen, dass zwei sehr ähnliche Klagen bei unterschiedlichen Gerichten mehrere Monate auseinanderliegen.

Der typische Ablauf einer Klage wegen eines Coaching-Vertrags

Ein gerichtliches Verfahren beginnt mit der Klage. Das Gericht stellt diese dem Coaching-Anbieter zu und setzt Fristen zur Stellungnahme. Der Anbieter muss zunächst anzeigen, ob er sich gegen die Klage verteidigen möchte. Reagiert er innerhalb der maßgeblichen Frist nicht, kann dies bereits Auswirkungen auf den weiteren Prozess haben.

Häufig folgen dann mehrere Schriftsätze: Der Anbieter trägt seine Sicht vor, Sie erwidern darauf, gegebenenfalls folgt weiterer Vortrag. Anschließend bestimmt das Gericht meist einen Termin zur mündlichen Verhandlung oder entscheidet – sofern die Voraussetzungen vorliegen – schriftlich.

Gerade bei Online-Coachings geht es häufig um Fragen des Widerrufsrechts, der Vertragsgestaltung und der Anwendbarkeit des Fernunterrichtsschutzgesetzes. Ob das FernUSG bei Online-Coachings einschlägig sein kann, sollte im konkreten Einzelfall geprüft werden.

Je mehr zwischen den Parteien streitig ist, desto eher verlängert sich das Verfahren. Das gilt etwa, wenn der Anbieter behauptet, Sie hätten Leistungen vollständig erhalten, auf ein Widerrufsrecht verzichtet oder bestimmte Erklärungen abgegeben.

Schneller Abschluss durch Versäumnisurteil möglich

Es kommt durchaus vor, dass ein Coaching-Anbieter auf eine zugestellte Klage nicht reagiert. Dann kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Versäumnisurteil ergehen. Gegen ein solches Versäumnisurteil kann der Anbieter grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zustellung Einspruch einlegen. Unterbleibt dies, wird das Urteil rechtskräftig.

In solchen Fällen kann die Sache in der Hauptsache vergleichsweise schnell entschieden sein – darauf verlassen sollten Sie sich allerdings nicht. Viele Anbieter verteidigen sich, reichen Schriftsätze ein oder versuchen, den Prozess auf andere Weise zu verzögern.

Im Idealfall kann das Verfahren in der Hauptsache bereits nach rund vier Wochen beendet sein. Das bedeutet allerdings noch nicht zwingend, dass auch sämtliche Kostenfragen bereits abschließend geklärt sind. 

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Nach dem Urteil: Kostenfestsetzung und Zwangsvollstreckung

Auch ein gewonnenes Urteil bedeutet nicht immer, dass das Geld sofort auf Ihrem Konto ist. Nach dem Urteil folgt regelmäßig noch das Kostenfestsetzungsverfahren. Dabei wird festgelegt, welche Prozesskosten die unterlegene Seite zu erstatten hat.

Dieses nachgelagerte Verfahren kann nochmals einige Zeit beanspruchen. Die Gegenseite erhält grundsätzlich Gelegenheit, zu den geltend gemachten Kosten Stellung zu nehmen. Auch über einzelne Kostenpositionen kann noch gestritten werden. Erst anschließend ergeht der Kostenfestsetzungsbeschluss. Wer den Prozess gewinnt, kann die notwendigen Prozesskosten grundsätzlich nach § 91 ZPO von der unterlegenen Gegenseite erstattet verlangen.

Zahlt der Coaching-Anbieter trotz rechtskräftigem Urteil nicht freiwillig, kann eine Zwangsvollstreckung erforderlich werden. Dafür benötigen Sie unter anderem eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils. Auch für den Kostenfestsetzungsbeschluss kann eine vollstreckbare Ausfertigung erforderlich werden, wenn die Gegenseite die festgesetzten Kosten nicht freiwillig zahlt.

Diese vollstreckbaren Ausfertigungen werden vom Gericht in der Praxis in Papierform erteilt und postalisch übersandt. Je nach Gericht kann bereits deren Ausstellung zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen. Erst wenn die erforderlichen vollstreckbaren Unterlagen vorliegen, kann die Zwangsvollstreckung entsprechend betrieben werden.

Auch dieser Schritt kann Zeit in Anspruch nehmen. Rechnet man das eigentliche Klageverfahren, das anschließende Kostenverfahren und eine möglicherweise notwendige Zwangsvollstreckung zusammen, kann es im ungünstigen Fall durchaus bis zu zwei Jahre dauern, bis die Angelegenheit vollständig abgeschlossen ist.

Immerhin: Geldforderungen können ab Verzug beziehungsweise ab Rechtshängigkeit zu verzinsen sein. Je länger der Anbieter berechtigte Forderungen nicht erfüllt, desto höher kann der Zahlungsanspruch werden. Diese Verzugs- beziehungsweise Prozesszinsen sollen gerade den Nachteil ausgleichen, der dadurch entsteht, dass Ihnen das geschuldete Geld während des Verfahrens nicht zur Verfügung steht. Je länger die Zahlung ausbleibt, desto stärker können sich die Zinsen summieren.

Ist ein Mahnverfahren schneller als eine Klage?

In geeigneten Fällen kann ein gerichtliches Mahnverfahren eine schnellere und zunächst kostengünstigere Alternative sein. Im Vergleich zu einem vollständigen Klageverfahren kann es mit einem deutlich geringeren Kostenrisiko verbunden sein. Es kann Druck erzeugen, wenn der Anbieter erkennbar weiß, dass seine Forderung rechtlich angreifbar ist, aber außergerichtlich nicht einlenkt.

Gerade wenn auf Seiten des Anbieters bekannt ist, dass beim Vertrag rechtliche Probleme bestehen, und er sich bislang lediglich gegen eine Rückzahlung sperrt, kann ein gerichtliches Mahnverfahren ein Mittel sein, um zusätzlichen Druck aufzubauen

Legt der Anbieter Widerspruch ein, führt das Mahnverfahren allerdings nicht unmittelbar zu einem vollstreckbaren Titel. Soll die Forderung weiterverfolgt werden, kann sich daran ein streitiges gerichtliches Verfahren anschließen. Haben Sie selbst einen Mahnbescheid wegen eines Coachings erhalten, dürfen Sie die gesetzte Frist keinesfalls ignorieren.

Außergerichtliche Lösung vor der Klage prüfen

Eine Klage ist nicht zwingend der erste Schritt. Häufig ist es sinnvoll, den Fall zunächst rechtlich einzuordnen und den Coaching-Anbieter außergerichtlich mit klarer Fristsetzung zur Rückabwicklung aufzufordern. Das kann Zeit, Kosten und Nerven sparen.

Ob ein Vergleich sinnvoll ist, hängt allerdings von der Rechtslage, der Höhe der Forderung und der Einigungsbereitschaft beider Seiten ab. Welche Faktoren dabei eine Rolle spielen, erläutern wir ausführlicher im Beitrag Wann sich eine außergerichtliche Einigung bei Coaching-Streitigkeiten lohnt.

Gerade wegen der möglichen Dauer eines Gerichtsverfahrens versuchen wir daher regelmäßig zunächst, den konkreten Fall zu verstehen und anschließend eine außergerichtliche Lösung mit dem Coaching-Anbieter zu erreichen. Dabei geht es darum, die Ansprüche mit dem notwendigen Nachdruck, aber dennoch auf einem vernünftigen außergerichtlichen Weg durchzusetzen.

Eine gerichtliche Auseinandersetzung wird also nicht allein deshalb eingeleitet, weil sich ein Kunde an uns wendet. Ist eine außergerichtliche Lösung jedoch nicht möglich, weil der Anbieter nicht reagiert oder nicht mitspielt, können die Ansprüche konsequent gerichtlich verfolgt werden.

Wenn Sie wissen möchten, ob ein Widerruf oder eine Rückforderung in Ihrem Fall in Betracht kommt, können Sie einen kostenfreien Widerrufs-Check für Ihren Coaching-Vertrag nutzen.

Fazit: Für eine Klage brauchen Sie meist Ausdauer

Die Dauer einer Klage gegen Coaching-Anbieter beträgt vor dem Amtsgericht häufig sechs bis zwölf Monate, vor dem Landgericht meist länger. Ein schnelleres Ergebnis ist möglich, etwa bei einer Einigung oder einem Versäumnisurteil. Wenn der Anbieter nicht freiwillig zahlt und vollstreckt werden muss, kann sich das Verfahren insgesamt bis zu zwei Jahre hinziehen. Entscheidend ist deshalb eine sorgfältige Prüfung des Coaching-Vertrags und eine Strategie, die zunächst auch eine außergerichtliche Lösung berücksichtigt.

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