CopeCart-Urteil des AG Wittlich: Versäumnisurteil wegen Coaching-Vertrag

Kategorie: Urteile

Das Amtsgericht Wittlich (Az. 4e C 370/25) hat in einem unserer Verfahren gegen CopeCart ein Versäumnisurteil erlassen. Der Fall zeigt: Auch bei über CopeCart abgewickelten Coaching-Verträgen kann ein Widerruf, insbesondere unter Berufung auf das Fernunterrichtsschutzgesetz, Rückzahlungsansprüche begründen. Das Urteil ist kein allgemeines Grundsatzurteil, aber ein weiterer praktischer Erfolg gegen den Zahlungsabwickler.

Richterhammer, CopeCart-Logo und Urteilshinweis zum Online-Coaching

Worum ging es beim CopeCart-Urteil des AG Wittlich?

In dem Verfahren vor dem Amtsgericht Wittlich ging es um einen über CopeCart geschlossenen Coaching-Vertrag. Als eigentlicher Anbieter trat Jonathan Buter auf, der unter der Brand Boost LLC mit Sitz in Santa Fe, New Mexico, USA, handelte. Im Zusammenhang mit dem Angebot wurden unterschiedliche Bezeichnungen verwendet, unter anderem „Affiliate Masterclass“ und ein Closer-Coaching. Eine konkrete Leistungsbeschreibung ließ sich den vorliegenden Unterlagen kaum entnehmen. Während der Fall nach den vorhandenen Informationen mit einem Closer-Coaching zusammenhing, wurde das Angebot in der Bestellbestätigung offenbar als „Affiliate Masterclass“ bezeichnet.

Der Gesamtpreis des Vertrags lag bei 2.488,29 Euro. Eingeklagt wurde zunächst ein gezahlter Teilbetrag in Höhe von 593,81 Euro. Der Kläger stützte seine Ansprüche auf den Widerruf des Coaching-Vertrags und das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG).

CopeCart verteidigte sich im Verfahren nicht und erhob nach den Angaben aus dem Verfahren keine Einwände gegen die geltend gemachten Ansprüche. Das Gericht erließ daher ein Versäumnisurteil zugunsten des Klägers. Ein Einspruch gegen das Urteil wurde nicht eingelegt.

Was bedeutet ein Versäumnisurteil?

Ein Versäumnisurteil wird erlassen, wenn die beklagte Partei sich im gerichtlichen Verfahren nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend verteidigt. Das Gericht prüft dann, ob die Klage auf Grundlage des Vortrags des Klägers schlüssig ist. Ist das der Fall, kann die Klage zugesprochen werden.

Welche Folgen eine solche Entscheidung hat und weshalb sie gerade bei Streitigkeiten über Coaching-Verträge relevant sein kann, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag „Versäumnisurteil: Was es ist und warum es für Coaching-Kunden besonders relevant ist“.

Wichtig ist die richtige Einordnung: Das CopeCart-Urteil des AG Wittlich enthält wegen der fehlenden Verteidigung keine ausführliche rechtliche Begründung zu allen Fragen rund um das FernUSG. Es handelt sich daher nicht um eine höchstrichterliche oder allgemein verbindliche Entscheidung. Dennoch ist das Urteil praktisch relevant:

  • CopeCart wurde im konkreten Verfahren zur Zahlung von 593,81 Euro  verurteilt.
  • Die Anspruchsbegründung auf Basis des Widerrufs und des FernUSG war für das Gericht schlüssig.
  • Der Fall zeigt, dass sich Verbraucher auch bei ausländischen Coaching-Anbietern nicht ohne Weiteres mit Zahlungsforderungen abfinden müssen.
  • Die Zahlungsabwicklung über eine Plattform kann die rechtliche Durchsetzung erleichtern.

Warum kann das FernUSG bei Online-Coachings eine Rolle spielen?

Viele hochpreisige Online-Coachings werden als reine Dienstleistung oder Mentoring vermarktet. Entscheidend ist aber nicht allein die Überschrift des Angebots. Maßgeblich ist, wie das Programm tatsächlich aufgebaut ist.

Das FernUSG kann insbesondere dann einschlägig sein, wenn ein Angebot auf die Vermittlung bestimmter Kenntnisse oder Fähigkeiten ausgerichtet ist und eine Lernkontrolle stattfindet oder vertraglich vorgesehen ist. Das kann bei Video-Lektionen, festen Modulen, Aufgaben, Feedback, Gruppen-Calls und individuellen Rückfragen der Fall sein.

Fehlt die erforderliche Zulassung nach dem FernUSG, kann der Coaching-Vertrag unwirksam sein. Dann kommen je nach Einzelfall Rückzahlungsansprüche für bereits geleistete Zahlungen in Betracht. Mehr zu den rechtlichen Voraussetzungen lesen Sie hier: Was ist das FernUSG und warum betrifft es Online-Coachings?

Welche Bedeutung das FernUSG konkret für Online-Coachings hat, welche Angebote darunter fallen können und welche Folgen eine fehlende Zulassung haben kann, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag „Bedeutung des FernUSG im Online-Coaching: Was das Gesetz wirklich für Sie bedeutet“. 

Coaching-Vertrag Widerruf möglich?

Füllen Sie in wenigen Minuten unsere kurzen Fragebogen aus und erfahren Sie innerhalb kürzester Zeit, wie Ihre Chancen stehen und wie wir Sie bestmöglich unterstützen können. Sie erhalten ganz unverbindlich eine erste anwaltliche Einschätzung per E-Mail – binnen 24 Stunden.

CopeCart ist nicht zwingend nur ein technischer Zahlungsdienstleister

In vielen Fällen tritt CopeCart beim Bestellvorgang, bei Rechnungen und bei Ratenzahlungen deutlich nach außen in Erscheinung. Ob CopeCart rechtlich als Verkäufer, Vertragspartner oder lediglich als Zahlungsabwickler einzuordnen ist, hängt stets vom konkreten Bestellprozess, den Vertragsunterlagen und der Kommunikation ab.

Das Urteil des AG Wittlich macht deutlich, dass eine Klage gegen CopeCart im Einzelfall Erfolg haben kann. Gerade wenn der eigentliche Coaching-Anbieter im Ausland sitzt, seine Geschäftsanschrift wechselt oder nur schwer greifbar ist, sollte sorgfältig geprüft werden, gegen wen Ansprüche gerichtet werden können.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

Wenn Sie einen Coaching-Vertrag über CopeCart abgeschlossen haben, sollten Sie nicht nur auf Werbeaussagen oder die Bezeichnung des Angebots vertrauen. Prüfen Sie die Unterlagen: Bestellbestätigung, Rechnung, AGB, Leistungsbeschreibung, Chat-Verläufe und die Inhalte des Coachings können entscheidend sein.

Bevor Sie weitere Schritte einleiten, sollten Sie außerdem prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie den Vertrag gegenüber CopeCart widerrufen können. Einen ausführlichen Überblick zu Vorgehen, Voraussetzungen und möglichen Ansprüchen finden Sie in unserem Beitrag „CopeCart Widerruf: Was Sie als Kunde jetzt wissen sollten“.

Besonders wichtig sind unter anderem diese Fragen:

  • Welche Lerninhalte wurden konkret versprochen?
  • Gab es strukturierte Module, Videos, Aufgaben oder Unterrichtseinheiten?
  • War eine Begleitung, Kontrolle oder Auswertung Ihrer Fortschritte vorgesehen?
  • Wer wurde im Bestellprozess als Vertragspartner genannt?
  • Haben Sie bereits widerrufen oder Zahlungen eingestellt?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Der Einzelfall entscheidet. Sie können Ihre Unterlagen jedoch unkompliziert über unseren kostenfreien Widerrufs-Check für Coaching-Verträge prüfen lassen.

Fazit zum CopeCart-Urteil des AG Wittlich

Das CopeCart-Urteil des AG Wittlich ist ein weiterer Hinweis darauf, dass Rückforderungsansprüche bei problematischen Online-Coachings erfolgreich durchgesetzt werden können. Zwar beruht die Entscheidung auf einem Versäumnisurteil und ersetzt keine Prüfung jedes einzelnen Coaching-Vertrags. Für Betroffene zeigt sie aber: Ein Widerruf und die Berufung auf das FernUSG können auch gegenüber CopeCart rechtlich relevant sein.

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