SalesHax Consulting GmbH: Urteil und Rückforderung bei Coaching-Verträgen

Kategorie: Urteile

Mehrere Gerichte haben sich mit Programmen von SalesHax beschäftigt – mit klaren Folgen: Liegt ein Verstoß gegen das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) vor, kann ein Coaching-Vertrag nichtig sein. Das eröffnet Ihnen die Möglichkeit, gezahlte Beträge zurückzufordern und sich von langfristigen Verpflichtungen zu lösen.

Schreibtisch mit Vertrag, Gesetzbuch und Justizwaage

Wer oder was ist SalesHax?

Die SalesHax Consulting GmbH aus Hamburg bietet Programme rund um Marketing und Vertrieb an. Im Fokus stehen Themen wie Kundengewinnung, Skalierung und Aufbau von Vertriebsstrukturen. Die Angebote reichen von Einsteigerkursen bis hin zu hochpreisigen Programmen im fünfstelligen Bereich.

Typisch für viele dieser Angebote:

  • lange Vertragslaufzeiten (teilweise bis zu 24 Monate)
  • Zugang zu Videoinhalten und Mitgliederbereichen
  • Live-Calls, WhatsApp-Support und gelegentliche Präsenzveranstaltungen
  • Upsells in höherpreisige Programme

Gerichtliche Entscheidungen zu SalesHax

Gerichte – unter anderem das Landgericht Bonn und das Landgericht Paderborn – haben sich bereits mehrfach mit Coaching-Verträgen von SalesHax beschäftigt. Dabei ging es insbesondere um die Frage, ob diese Programme unter das FernUSG fallen.

Ein zentrales Urteil des Landgerichts Bonn (Az. 17 O 145/25) zeigt deutlich die Richtung:

  • Ein Coaching-Vertrag über 60.000 EUR wurde als nichtig eingestuft
  • Der Kläger erhielt 10.000 EUR zurück
  • Die Widerklage von SalesHax wurde vollständig abgewiesen

Auch in einem weiteren Verfahren vor dem Landgericht Paderborn wurde die Rückzahlung von über 8.000 EUR zugesprochen.

Coaching-Vertrag Widerruf möglich?

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Warum die Verträge oft unwirksam sind

Der Kern der Entscheidungen liegt im Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Dieses greift immer dann ein, wenn:

  • Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden
  • Lehrender und Teilnehmer überwiegend räumlich getrennt sind
  • eine Form der Lernerfolgskontrolle vorgesehen ist

Genau diese Kriterien sahen die Gerichte bei den SalesHax-Programmen als erfüllt an. Besonders wichtig:

  • Videokurse und aufgezeichnete Inhalte stehen im Mittelpunkt
  • Kommunikation erfolgt häufig zeitversetzt (z. B. WhatsApp, Plattformen)
  • Teilnehmer können Fragen stellen – das genügt bereits für eine Lernkontrolle

Entscheidend ist dabei: Es kommt nicht darauf an, wie der Vertrag bezeichnet wird. Auch ein „Coaching-Vertrag“ kann rechtlich ein Fernunterrichtsvertrag sein.

Wenn Sie mehr zu den rechtlichen Grundlagen wissen möchten, finden Sie hier eine verständliche Erklärung: Was ist das FernUSG und warum betrifft es Online-Coachings?

Keine Zulassung – keine wirksamen Verträge

Ein zentraler Punkt der Urteile: Die Programme verfügten nicht über die erforderliche Zulassung nach § 12 FernUSG.

Die Folge ist eindeutig:

  • Der Coaching-Vertrag ist nichtig
  • Bereits gezahlte Beträge können zurückgefordert werden
  • Weitere Zahlungen müssen nicht geleistet werden

Besonders relevant: Das gilt auch für Unternehmer. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass das FernUSG nicht nur Verbraucher schützt.

Was bedeutet das konkret für Sie?

Wenn Sie einen Coaching-Vertrag mit SalesHax abgeschlossen haben, lohnt sich eine rechtliche Prüfung. In vielen Fällen bestehen gute Chancen,

  • sich vom Vertrag zu lösen
  • Zahlungen zu stoppen
  • bereits gezahlte Beträge zurückzufordern

Gerade bei hochpreisigen Programmen kann es um erhebliche Summen gehen. Die Gerichtsentscheidungen zeigen, dass sich ein Vorgehen lohnen kann.

Erste Schritte: So gehen Sie vor

Wenn Sie betroffen sind, sollten Sie strukturiert vorgehen:

  • Vertrag und Buchungsunterlagen sichern
  • Zahlungsverlauf dokumentieren
  • keine vorschnellen weiteren Zahlungen leisten
  • rechtliche Prüfung veranlassen

Eine erste Einschätzung erhalten Sie hier: kostenfreier Widerrufs-Check für Ihren Coaching-Vertrag

Fazit

Die aktuelle Rechtsprechung zeigt klar: Viele Coaching-Programme – auch von SalesHax – können unter das FernUSG fallen. Fehlt die erforderliche Zulassung, sind die Verträge nichtig.

Für Sie bedeutet das eine reale Chance, sich von belastenden Verträgen zu lösen und Ihr Geld zurückzuerhalten. Entscheidend ist eine saubere rechtliche Einordnung Ihres konkreten Einzelfalls.

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