Urteile und Erfolge

Gerichtliche Entscheidungen sind ein zentraler Maßstab für erfolgreiche anwaltliche Arbeit. Auf dieser Seite finden Sie eine Auswahl unserer bisherigen Erfolge – insbesondere Urteile gegen problematische Anbieter aus der Coaching-Szene. Der Großteil dieser Entscheidungen stammt aus unserer eigenen Tätigkeit; zusätzlich ergänzen wir bedeutsame branchenrelevante Urteile, die für Coaching-Verträge und Widerrufsfragen wichtig sind.

So erhalten Sie einen umfassenden Einblick in unsere praktische Erfahrung und die aktuelle rechtliche Entwicklung.

Porträt eines Mannes im Anzug.

OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.10.2025 – NV Business Consulting (FernUSG)

Eigener Fall

Details:

Gericht: Oberlandesgericht Stuttgart, 6. Zivilsenat
Aktenzeichen: 6 U 59/25
Vorinstanz: LG Tübingen (Az. 4 O 242/24)
Datum: 27.10.2025
Gegner: NV Business Consulting GmbH
Streitwert: bis zu 10.000 €
Status: Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, Urteil LG Tübingen rechtskräftig

Kurzbeschreibung:

Die Mandantin hatte 9.500 € für ein videobasiertes Marketing-Coaching der NV Business Consulting GmbH gezahlt. Das LG Tübingen erklärte den Vertrag wegen Verstoßes gegen das FernUSG für unwirksam. Das OLG Stuttgart hat die Berufung der Anbieterin mit Beschluss vom 27.10.2025 zurückgewiesen – das Urteil zugunsten der Kundin bleibt bestehen.

Urteil im Rechtsstreit um „E-Commerce Master Club“

Fremder Fall

Details:

Gericht: Bundesgerichtshof (BGH), III. Zivilsenat
Aktenzeichen: III ZR 173/24
Vorinstanz: OLG Oldenburg (Az. 2 U 123/24); LG Osnabrück (Az. 9 O 505/24)
Datum: 02.10.2025
Gegner: Kläger (Widerbeklagter) ./. Helfenstein Consulting GmbH (Beklagte, Widerklägerin)
Status: Zurückgewiesen

Kurzbeschreibung:

Der BGH bestätigt die Nichtigkeit des Vertrags über den „E-Commerce Master Club“, da es sich um zulassungspflichtigen Fernunterricht nach dem FernUSG handelt. Die Beklagte verfügte über keine erforderliche Zulassung. Ein Vergütungsanspruch besteht ebenso wenig wie Annahmeverzug des Klägers. Damit bleibt die Beklagte endgültig ohne Anspruch.

Zurückweisung der Berufung im Streit um Coachingvertrag (FernUSG)

Eigener Fall

Details:

Gericht: Oberlandesgericht Stuttgart, 6. Zivilsenat
Aktenzeichen: 6 U 59/25
Vorinstanz: LG Tübingen (Az. 4 O 242/24)
Datum: 27.10.2025
Gegner: Klägerin (Berufungsbeklagte) ./. NV Business Consulting GmbH (Beklagte, Berufungsklägerin)
Streitwert: bis 10.000 €
Status: Rechtskräftig

Kurzbeschreibung:

Das OLG Stuttgart weist die Berufung der Beklagten einstimmig zurück. Das Coachingprogramm erfüllt die Voraussetzungen des Fernunterrichts nach FernUSG, da die Wissensvermittlung im Schwerpunkt über asynchrone Lernvideos erfolgt und eine Lernkontrolle über Gruppencalls vorgesehen ist. Das Urteil des LG Tübingen bleibt bestehen; die Beklagte trägt die Kosten.

Versäumnisurteil wegen Coaching-Vertrag

Eigener Fall

Details:

Gericht: Amtsgericht Erlangen
Aktenzeichen: 6 C 733/25
Datum: 04.08.2025 (Erlass des Versäumnisurteils)
Gegner: CopeCart GmbH
Streitwert: 3.180,00 €
Status: Versäumnisurteil

Kurzbeschreibung:

Das AG Erlangen verurteilt die Beklagte zur Zahlung von 3.180 € nebst Zinsen und stellt die Nichtigkeit des Coaching-Vertrags vom 05.09.2023 fest. Der Beklagten stehen daraus keine weiteren Ansprüche zu. Die Kosten trägt die Beklagte; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Versäumnisurteil wegen Zahlungsforderung

Eigener Fall

Details:

Gericht: Amtsgericht Bremervörde
Aktenzeichen: 5 C 184/25
Datum: 04.09.2025
Gegner: CopeCart GmbH
Streitwert: 4.995,95 €
Status: Versäumnisurteil

Kurzbeschreibung:

Das AG Bremervörde verurteilt die Beklagte zur Zahlung von 4.999,95 € nebst Zinsen seit dem 28.06.2025. Die Beklagte trägt die Kosten; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wird auf 4.995,95 € festgesetzt.

Versäumnisteil- und Schlussurteil

Eigener Fall

Details:

Gericht: Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen: 214 C 110/25
Datum: 11.11.2025
Gegner: CopeCart GmbH
Streitwert: 4.443,87 EUR
Status: Versäumnisteil- und Schlussurteil, vorläufig vollstreckbar

Kurzbeschreibung:

Das Amtsgericht Charlottenburg verurteilte die Beklagte im Wege eines Versäumnisteil- und Schlussurteils zur Zahlung von 3.990,00 EUR sowie weiterer 453,87 EUR jeweils nebst Zinsen. Die Kosten des Rechtsstreits wurden zu 89 % der Beklagten und zu 11 % der Klägerin auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; hinsichtlich der Hauptforderung ist Einspruch statthaft.

OLG Naumburg: Coaching-Vertrag nichtig (FernUSG)

Fremder Fall

Details:

Gericht: Oberlandesgericht Naumburg
Aktenzeichen: 5 U 118/25
Vorinstanz: LG Magdeburg (Az. 9 O 1482/24)
Datum: 21.01.2026
Gegner: MySales Consulting GmbH
Streitwert: 8.760 €
Status: Berufung erfolgreich; erstinstanzliches Urteil abgeändert; Revision nicht zugelassen

Kurzbeschreibung:

Das OLG Naumburg gab der Berufung statt und verurteilte die Beklagte zur Rückzahlung von 4.000 € nebst Zinsen sowie zur Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten. Der Coaching-Vertrag wurde wegen fehlender Zulassung nach dem FernUSG als nichtig angesehen. Die Widerklage auf weiteres Honorar wurde abgewiesen; die Beklagte trägt die Kosten.

FernUSG: Coaching-Vertrag nichtig, Rückzahlung zugesprochen

Eigener Fall

Details:

Gericht: Amtsgericht Neubrandenburg
Aktenzeichen: 107 C 368/25
Datum: 02.02.2026
Gegner: CopeCart GmbH
Streitwert: 2.975,00 EUR
Status: Urteil, Versäumnisurteil aufgehoben, überwiegend stattgebend

Kurzbeschreibung:

Nach Einspruch gegen ein klageabweisendes Versäumnisurteil hob das Amtsgericht Neubrandenburg dieses auf und verurteilte die Beklagte zur Rückzahlung von 2.231,25 EUR nebst Zinsen sowie zur Freistellung von vorgerichtlichen Anwaltskosten. Zudem wurde die Nichtigkeit des Coaching-Vertrags wegen Verstoßes gegen das FernUSG festgestellt. Die Klage war überwiegend erfolgreich.